Krankenkasse

Kostenübernahmen und Qualitätssicherung

Zahlreiche Krankenkassen basieren die Qualitätssicherung ihrer Leistungen auf dem Erfahrungsmedizinischen Register der Schweiz (EMR). Sie nutzen das EMR-Qualitätslabel, um sicher zu gehen, dass die von Ihnen vergüteten erfahrungsmedizinischen Leistungen den professionellen Kriterien genügen. Mehr zum EMR und den Versicherungen, die mit dem EMR zusammen arbeiten, siehe www.emr.ch

Bisher ist das Autogene Training vom EMR anerkannt und ich verfüge über dessen Qualitätslabel seit 2019. Wenn Sie über eine Zusatzversicherung für komplementärtherapeutische Behandlungen verfügen, erstatten Ihnen viele Krankenkasse einen namhaften Anteil an den Kosten.

Bei der Hypnosetherapie steht die Anerkennung noch aus, einzelne Krankenkassen übernehmen aber aus freien Stücken einen Pauschalbeitrag der Kosten bei gewissen Belastungen wie beispielsweise depressiven Verstimmungen.

Die Entscheidung für oder gegen eine Vergütung erfahrungsmedizinischer Leistungen ist von verschiedenen Kriterien abhängig, die je nach Versicherungsprodukt sehr unterschiedlich sein können. Diesbezüglich sind die Versicherer frei in ihren Entscheidungen.

Deshalb ist es ratsam, sich vor Beginn einer erfahrungsmedizinischen Behandlung beim der jeweiligen Krankenversicherung zu erkundigen, was im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages möglich ist.